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Hausverwaltung

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WEG-Verwaltung:

Der Artikel § 20 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) besagt, dass der WEG-Verwalter für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer zuständig ist. Es umfasst das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes. 

Ich erfülle alle Aufgaben eines WEG-Verwalters – vom Führen der Konten bis zur Aufstellung eines Wirtschaftsplans – und behandle dabei Ihre Immobilie wie mein Eigentum. 

Meine möglichen Aufgaben Ihrer WEG-Verwaltung:

  • Führung der Bankkonten der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Vereinnahmung und Überwachung der Hausgeld- und sonstigen Zahlungen der Wohnungseigentümer sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren

  • Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft 

  • Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Rechtzeitige Erstellung der jeweiligen Jahresabrechnung unter besonderer Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage

  • Aufstellung des Wirtschaftsplans für das kommende Wirtschaftsjahr

  • Vorschläge zur Kosteneinsparung

Vollverwaltung:

Als Familienunternehmen bieten wir Ihnen weitere umfangreiche Dienstleistungen neben der WEG-Verwaltung. Ich diene als persönlicher Vermittler zwischen Ihnen und den Dienstleistern. Ich schenke  Ihnen damit mehr Zeit und mehr Lebensqualität!

Meine möglichen Aufgaben Ihrer Vollverwaltung:

  • Erstellung der jährlichen Wohngeld- und Betriebskostenabrechnung für den Eigentümer mit den anteiligen Kosten des Mieters 

  • Verwaltung des Allgemeineigentums nach dem Wohnungseigentumsgesetz und der Teilungserklärung inkl. einer Hausbegehung pro Monat

  • Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans

  • Einberufung einer jährlichen Eigentümerversammlung mit Tagesordnung

  • Überwachung von evtl. Renovierung- oder Sanierungsarbeiten

  • Einholung von Angeboten

  • Überwachung über den Eingang der monatlichen Wohngeldvorauszahlungen lt. Wirtschaftsplan

  • Bezahlung der anfallenden Betriebskosten/Reparaturen u.a.

  • Überwachung der Hausordnung

  • Überwachung der evtl. versicherten   Versicherungsschäden (Wohngebäudeversicherung,    Grundstückshaftpflichtversicherung u.a.)

  • Überwachung der Strom- und Gastarife

  • Überwachung der Gültigkeit des Energieausweises (ggf. Neueinholung)

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